Krankengymnastik

Die Krankengymnastik wird vornehmlich nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Als gezielte Einzelbehandlung wird hauptsächlich prophylaktisch und rehabilitativ behandelt.

Als Voraussetzung gilt immer eine krankengymnastische Befunderhebung, um eine Wiederherstellung der aufgetretenen Problematik zu gewährleisten. Zu den Aufgaben der Krankengymnastik gehören angeborene oder erworbene Veränderungen des Haltungs- und Bewegungsapparates zu behandeln und möglichst zu beseitigen. Um die Muskulatur ins Gleichgewicht zu bekommen, muß der Patient unter Anleitung des Therapeuten Übungen erlernen und durchführen, um mit diesen sein Beschwerdebild auch in Eigenverantwortung beeinflussen zu können. Bei funktionsgestörten Gelenksproblematiken, sowie an überbeweglichen Gelenken muß versucht werden eine Stabilisation zu erreichen.

Man könnte, um die Krankengymnastik bis ins Detail zu erklären, noch viele Seiten füllen. Die Krankengymnastik findet unter anderem in der Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Chirurgie usw. ihren Einsatz. Mit Dehnungen, Atemübungen, Lagerungen wird versucht therapieergänzend zu arbeiten, um den Patienten zu einer Leistungssteigerung zu bringen und ihm für den Alltag den nötigen Rückhalt zu geben .Dies ist nur ein Grundstock zur Beschreibung der Krankengymnastik. Für spezielle Fragen und Erläuterungen verweise ich auf die umfangreiche Fachliteratur.